Höchst Sonderbar. Während sich der Prozess der Ablehnung im ersten Fall über drei Kalendermonate erstreckte, ging es beim zweiten Versuch binnen 24 Stunden. Das neue Standardschreiben lehnt mal pauschal alles ab, mit fadenscheinigen Argumenten und an den Haaren herbeigezogenen Gesetzestexten, deren Nichtigkeit ich bereits im ersten Fall bewiesen habe. Wer von uns Recht hat, werden die Gerichte entscheiden.
Mir bleibt die Genugtuung, dass die Köpfe der AOK Anwaltschaft geraucht haben müssen, bei der Suche nach einem gerichtsbelastbaren Text. Einen Text, der soviel bedeutet wie, wir übernähmen gerne die Kosten für Ihre lebensnotwendige 1:1 Betreuung, auch im Krankenhaus. Doch der blöde Gesetzgeber zwingt uns aus – Zitat – Gründen der Wirtschaftlichkeit dazu, Sie in den Tod zu schicken. Ich finde es ganz niedlich, wie man mich immer wieder belehrt, dass man mich bereits darüber informiert hätte, dass ich meine Pflege im Krankenhaus selbst zahlen müsse. Ihr glaubt doch nicht, dass ich die 3.000,00 Euro aus dieser Klage streitlos selber zahle, nachdem ich das mit den 50.000,00 Euro aus der ersten Klage bereits nicht gemacht habe.
Wie dem auch sei. So lautet nun offenbar die neue Standardablehnund der AOK:
Sehr geehrter Herr Ruppelt.
Ihre Nachricht vom 21.02.2024 haben wir erhalten. Hier beantragen Sie die Kostenübernahme
der außerklinischen Intensivpflege durch Ihren Pflegedienst während der stationären Behand
lung im Klinikum Martha-Maria ab 22.02.2024.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, kann für den Zeitraum eines Krankenhausaufenthaltes
außerklinische Intensivpflege nicht verordnet werden (§ 37 c SGB V in Verbindung mit § 1 Abs.
5 Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AKI-RL).
Auch für die Zelt des Aufenthalts in anderen Einrichtungen, in denen nach den gesetzlichen Be
stimmungen Anspruch auf die Erbringung von med. Behandlungspflege durch diese Einrichtung
besteht (z. B. Rehabilitatlonselnhchtungen), kann außerklinische Intensivpflege nicht verordnet
werden. Ob ein solcher Anspruch auf medizinische Behandlungspflege in diesen Versorgung
settings besteht, ist im Einzelfall durch die Krankenkasse zu prüfen (vgl. § 1 Abs. 5 S. 2 und 3
AKI-Richtlinie).
Demnach darf im Rahmen der Einzelfallprüfung lediglich festgestellt werden, ob in den Einrich
tungen nach § 1 Abs. 5 Satz 2 AKI-RL bereits ein Anspruch auf Leistungen besteht, der der
Richtlinie entspricht. In den Einrichtungen nach Satz 1 (Krankenhäuser und stationsäquivalen-
ten psychiatrische Behandlungen) wird dies grundsätzlich vorausgesetzt.
Daher sind die Voraussetzungen einer Einzelfallentscheidung für außerklinische intensivpflege
während dem stationären Krankenhausaufenthalt nicht gegeben und die Kosten können von uns
leider nicht getragen werden.
Ziemlich viel Bullshit. Was die AOK damit sagen will, ist, dass in Krankenhäusern Anspruch auf Pflege besteht und die ja auf Schadenersatz verklagen kann. Das ist aber eine Lüge. Es gibt kein Krankenhaus mit Kassenzulassung, das die notwendige 1:1 Versorgung anbietet oder gar leisten könne. Das geben die vom Gesetzgeber vorgegebenen Pflegeschlüssel nicht her. So einfach ist das.
Wie die AOK im Rahmen ihrer Einzelfallprüfung also festgestellt haben will, dass das Krankenhaus Martha-Maria eine 1:1 Versorgung geleistet hat, auf die Prüfdokumentation bin ich gespannt. Selbstverständlich werde ich Akteneinsicht beantragen. Oder beruft man sich auf den letzten Satz, der grundsätzlichen Gegebenheit, die ja aber eben nicht grundsätzlich gegeben ist? Pflegeschlüssel, und so.
Noch spannender wird die ganze Geschichte unter Berücksichtigung vorherige Vereinbarung mit dem Krankenhaus darüber, dass ich aufgrund der vom Krankenhaus nicht leistbarer und auch gar nicht vorgesehener 1:1 Versorgung meinen eigenen Pflegedienst mitbringe. Krasse Geschichte, dass die AOK offenbar besser weiß, was das Krankenhaus Martha-Maria an Pflege leisten kann, als das Krankenhaus selbst. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, was auf dem Prüfbericht der AOK steht. Ich wette 1.000,00 Euro, zu investieren in eines der anerkannten Naturschutzprojekte auf https://shop.paddys.de/transparency/ . Ohne Witz, das ist doch eine Farce. Niemand bei der AOK hat irgend einen Scheiß geprüft. Den Antrag habe ich am Mittwoch Nachmittag um vier, mutmaßlich kurz vor Feierabend abgeschickt. Am nächste Morgen um 8:41 Uhr hatte ich die Ablehung in der Post. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass die Einzelfallbesprechungen immer dienstags stattfinden. Einen Scheiß habt ihr im Einzelfall geprüft. Das erklärt ihr dem Gericht.
Fortsetzung folgt.
Gibt es außer mir irgend jemanden, der so eine Geschichte bis zum Endurteil in höchster Instanz durchgestanden hat? Nimm Kontakt zu mir auf, schreibts mir im im Blog oder auf Facebook (hier geht es zu meinem öffentlichen Profil: https://www.facebook.com/photo/?fbid=10159518921295808&set=a.49118280807 ) in die Kommentare. Ich kann doch nicht schon wieder der/die/das einzige mit diesem Problem sein.