AKleinvieh macht aus Mist. Und Mist, ja, davon hat der MDK reichlich gebaut. Und es soll keiner behaupten, ich hätte nicht gewissenhaft gearbeitet. Also weiter im Text.

Das Thema Datum hatten wir schon einmal, korrekt. Da ging es allerdings um die Fristenberechnung und der Berechnung meines Verzugsschadens. Wohingegen es mir jetzt um die Feststellung des Eingangsdatums als solches geht.
Wie schon an anderer Stelle entkräfte ich auch hier gleich mal absehbare gegnerische Argumente. Macht doch, was ihr wollt mit euerm Kompetenz- und Zuständigkeitsgerangel. Es geht einem vielleicht auf den Sack, dass immer der Patient der Leidtragende ist (lustige Geschichte findest du hier).

Von Zeit zu Zeit tut ein bisschen Zynismus meiner schwarzen Seele gut. Du hast ja keine Vorstellung, wie sehr ich mich noch zurückhalte. Hallo Mal sehen, wie lange ich mich noch zügeln kann.
Ich möchte dich nicht langweilen, deshalb legen wir einen Zahn zu. Die Argumente ändern sich, das Prinzp des Widerspruchs ist immer gleich.
Mögliche Argumente der gegnerischen Partei entkräften, bevor sie zu Wort kommt. Am liebsten das „Ich hätte ja was sagen können“-Gebrabbel. So auch beim nächsten Hammer. Dem falschen Abschreiben meiner Diagnose vom klinischen Erstbefund.

Was war passiert? Nun ja, da möchte ich mich selbst zitieren (nachzulesen hier, falls du den ersten Teil verpasst hast). Du hast schlampig jearbeitet und ick find det nich okee, wehste? Deswegen fällt dir die Scheiße uffn Kopp.

Das hört sich jetzt erstmal ziemlich nach Korinthenkacken an. Es ist aber weitaus mehr als nur eine Retourkutsche dafür, dass mir der MDK jedes Wort im Mund rumdreht. Erinnern wir uns, worum es hier im Großen und Ganzen geht. Um die Einschätzung meiner Pflegebedürftigkeit jetzt und auf absehbare Zeit.
Und da macht es nunmal leider einen ganz erheblichen Unterschied, ob ich eine „Motoneuron-Krankheit“ habe, oder ob ich an einer „degenerativen Motoneuronerkrankung“ leide. Was ist das überhaupt für ein Deutsch, Motoneuron-Krankheit? Wie auch immer. Während die erste auch beispielsweise nur ein Zucken in den Beinen zur Folge haben könnte und mehr nicht, wird es bei der zweiten unaufhörlich schlimmer. Der Zusatz „Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)“ sagt soviel wie scheiße gelaufen, lässt sich nicht therapieren, der Patient macht bald die Biege. Jeder vom Fach hätte das sofort erkannt und seinen Stempel draufgesetzt. Gib dem Patienten die Pflege, die er braucht. Der Bedarf mit mit jedem weiteren Tag mehr werden, also spare dir dein unqualifiziertes Gerede. Das wäre die einzige akzeptable Einschätzung gewesen.
Die Schlampigkeit, falls es so einen Begriff gibt, zieht sich durch das Gutachten wie ein roter Faden.

Jetzt kommt etwas, das zu meinen ganz besonderen Stärken zählt. Mich kurz fassen. Zwinkersmiley. Falls es vor Gericht landen sollte, müssen die Dinge klar herausgestellt werden, die tatsächlich relevant für die Beurteilung sind. Und diese wollen dafür lückenlos und belegt sein.

Punkt Nummer eins ist die Auffassung, ich hätte gerade die ersten Symptome bemerkt. Ich weiß nicht, wie man noch größeres Desinteresse als Gutachter*in demonstrieren könnte, als dermaßen falsch wiederzugeben, was in den Arztbriefen steht. Und was ich im Interview erzählt habe. So viele Drogen kannst du mir gar nicht geben, dass aus meiner Erinnerung an über zwei Jahren täglicher Krämfe und über sechs Monaten voll wildester Diagnosen – „Sie sind kerngesund“ – nur noch etwa ein Jahr werden könnten. Mal ganz davon abgesehen, dass der Krankheitsverlauf dann noch schneller wäre und die Bewertung der Gutachterin – „keine pflegerelevanten Änderungen zu erwarten“ – noch absurder würde.

Hast du gemerkt, wie diplomatisch ich das formuliert habe? Ich habe niemanden als minder intelligent bezeichnet, niemanden als asozial (a-sozial) bezechnet und niemandem seine fachliche Expertise abgesprochen. Das kann nur der MDK beurteilen. Was weiß ich schon? Bin ja kein Fachmann. Doch die Luft wird immer dünner. Punkt zwei.

Das war es dann wohl mit der Diplomatie. Ob wohl schon irgend jemand vor mir auf die Idee gekommen ist, den MDK der Lüge zu bezichtigen? Bestimmt. Ob es jemand durchgezogen hat und sein Statement in einer schriftlichen Klagevorbereitung zum Besten zu geben? Ich habe da so meine Zweifel.
Wenn du so etwas tust, dann solltest du es Scheiße nochmal gut begründen. Und dir der Konsequenzen – auch rechtlicher Konsequenzen gegen dich – immer bewusst sein. Überlege dir gut, was du schreibst. Es tuts auch eine mildere Form. Hör am besten nicht auf mich. Und falls doch, schau dir nächste Woche unbedingt an, wie eine Begründung an, die funktioniert hat.
Dieser Beitrag wird in Bälde überarbeitet. Muss nur Schlafen, weil in acht Stunden der MDK bei mir ist und außerdem mein Gesicht von der Maske schmerzt.


